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Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie wissen müssen, um von der Quellensteuer zur normalen Steuererklärung zu wechseln.

Ersparnisse und Rückerstattung

Die Schätzung ist 100% kostenlos. Wenn Sie zur ordentlichen Besteuerung wechseln möchten, reichen wir den NTB-Antrag für Sie ein für CHF 20 — einmalige Zahlung, keine zusätzlichen Kosten.

Die durchschnittliche Ersparnis beträgt CHF 2,400 pro Jahr, variiert aber stark je nach Ihrer persönlichen Situation.

Die Hauptfaktoren sind: Ihr Gehalt, Ihre Familiensituation (verheiratet, Kinder), Ihre Berufskosten (Transport, Mahlzeiten), Ihre Zusatzversicherungen und Ihre Abzüge (3. Säule, Weiterbildung, etc.).

Unser Rechner gibt Ihnen in 2 Minuten eine präzise Schätzung basierend auf Ihrer genauen Situation.

Nachdem Sie Ihren vollständigen Antrag eingereicht haben, bearbeitet das Steueramt Ihr Dossier in der Regel in 4 bis 6 Wochen. Die Rückerstattung kommt direkt auf Ihr Bankkonto. Die Fristen können je nach Kanton und Jahreszeit variieren (März-April sind die geschäftigsten Monate).

Rechtmäßigkeit und Konformität

Ja, es ist 100% legal und sogar ein Recht, das im Schweizer Gesetz vorgesehen ist. Wenn Sie die Kriterien erfüllen (Wohnsitz in der Schweiz, Bewilligung B, quellensteuerpflichtig), KÖNNEN Sie beantragen, eine normale Steuererklärung statt der Quellensteuer zu machen. Tausende von Menschen tun dies jedes Jahr in der Schweiz.

Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Unser Rechner funktioniert vollständig in Ihrem Browser.

Ihre steuerlichen und persönlichen Informationen werden NIEMALS an unsere Server gesendet. Die gesamte Verarbeitung erfolgt lokal auf Ihrem Gerät.

Wir respektieren das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Konsultieren Sie unsere Datenschutz-Seite für alle Details.

Nein, Sie müssen Ihren Arbeitgeber nicht informieren. Es ist ein persönlicher Prozess zwischen Ihnen und dem Steueramt Ihres Kantons. Ihr Arbeitgeber wird weiterhin normal die Quellensteuer abziehen, und Sie erhalten die Rückerstattung direkt vom Kanton nach der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung.

Prozess und Schritte

Nein, es ist ganz einfach. Schätzen Sie Ihre Ersparnisse in 2 Minuten mit unserem kostenlosen Rechner. Wenn es sich lohnt, reichen wir Ihren NTB-Antrag für Sie ein (CHF 20). Kein Papierkram Ihrerseits.

Der beste Zeitpunkt ist zwischen Januar und März jeden Jahres. Die offizielle Frist ist in der Regel der 31. März für das laufende Steuerjahr.

Wenn Sie die Frist verpassen, können Sie den Antrag im folgenden Jahr stellen, verlieren aber ein Jahr potenzielle Rückerstattung.

Tipp: Tun Sie es so früh wie möglich im Jahr, um den März-Ansturm zu vermeiden und Ihre Rückerstattung schneller zu erhalten.

Nein, überhaupt nicht. Unser Team kümmert sich um alles: wir bereiten Ihren NTB-Antrag vor und reichen ihn direkt bei Ihrem Kanton ein. Sie müssen nichts tun.

Die NTB (nachträgliche ordentliche Besteuerung) ermöglicht es quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmern, eine ordentliche Steuererklärung zu beantragen.

Dies ermöglicht Ihnen, Ihre tatsächlichen Kosten (Transport, Mahlzeiten, Versicherungen, 3. Säule, etc.) anstelle der Pauschale abzuziehen, was oft zu einer Rückerstattung führt.

Wichtig: Der NTB-Antrag ist für das betreffende Steuerjahr unwiderruflich. Unser kostenloser Rechner hilft Ihnen bei der Entscheidung.

Persönliche Situationen

Sie können die nachträgliche ordentliche Besteuerung (NTB) beantragen, wenn Sie: Wohnsitz in der Schweiz mit Bewilligung B haben und quellensteuerpflichtig sind.

Es ist besonders interessant, wenn Sie haben: wichtige Berufskosten (Transport, Mahlzeiten), Kinder, Ehepartner ohne oder mit niedrigem Einkommen, Zusatzversicherungen, 3. Säule oder andere Steuerabzüge.

Unser Rechner wird Ihnen in 2 Minuten sagen, ob es sich für Ihre persönliche Situation lohnt.

Wenn Sie einen kleinen Fehler machen, wird das Steueramt Sie normalerweise kontaktieren, um eine Korrektur oder Klarstellung zu verlangen. Das ist nicht schlimm.

Unser Team überprüft alle Daten vor der Einreichung Ihres NTB-Antrags, was die Fehlerrisiken erheblich reduziert.

Tipp: Überprüfen Sie immer die Ziffern Ihres Lohnausweises bevor Sie die Schätzung starten. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie direkt Ihre kantonale Steuerverwaltung.

Haben Sie noch Fragen?

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